INTRASTAT ab 2022

 

 

Auf der Übersichtsseite der DESTATIS sind alle Änderungen der INTRASTAT ab 2022 aufgeführt. Es werden sowohl PDF-Dokumente als auch Erklär-Videos von der Destatis zur Verfügung gestellt. Mit Ihnen lässt sich ein sehr guter Überblick über die Rechtslage verschaffen.

Wir haben in CASYMIR für die eintretenden Änderungen bereits die Vorbereitungen getroffen, um sie zum Berichtsmonat 01/22 zur Verfügung zu stellen.
Die Änderungen/Erweiterungen für die künftige IntraStat-Meldung betreffen nur die Ausgangs-Meldung und bedeuten jedoch nicht nur Software-Entwicklung, sondern auch Änderungen durch Sie an der jeweiligen CASYMIR-Kunden-Installation.

Insgesamt werden 4 Änderungen relevant sein, die nachfolgend aufgeführt sind:

Art des Geschäfts

Es betrifft die Ziffer 10. in der Tabelle des Formulars „Intrastat Meldung drucken“ (MeldIntrasta).

Diese Codes werden sich ab 01.01.2022 ändern. Die Codes werden in der Datenbank casy im Formular „Statuscodes verwalten“ im Statusnamen „Exportpapier.Geschäftsart“ gepflegt.

Die Änderung muss vom Anwender vorgenommen werden. Die Änderungen wurden einem der Erklärvideos entnommen und als Screenshots in diesem PDF zur Verfügung gestellt. Hier erkennt man vorher und nachher. Sie müssen aber nur den Stand von „neu“ entsprechend in die Tabelle eintragen.

Ursprungsland

Diese Information war bis zur Änderung eine optionale Information. Sie ist ab 01/2022 verpflichtend. Dies hat die weitreichendste Änderung für den CASYMIR-Anwender zur Folge.

Diese Information muss in Zukunft bei jeder eingehenden Charge (Rohmaterial oder Handelsware) erfasst werden. Die Erfassung sollte in einer Zeile des Prüfprotokolls erfolgen. Dies Prüfprotokolle der Artikel sind entsprechend zu erweitern, um das Ursprungsland hier erfassen zu können. Die Information wird dann in der Artikelcharge im Feld ZollUrsprung gespeichert und aus diesem für die IntraStat-Meldung entnommen.

Um bei bereits vorhandene Chargen das Feld ZollUrsprung erfassen zu können, stellen wir eine Standardanfrage zur Verfügung. Hierzu sollten Sie das Beratungs-Team der SIGMATECH kontaktieren, das Sie bei der Umsetzung unterstützen wird.

UmsatzsteuerId

Diese Information war bis zur Änderung eine optionale Information. Sie ist ab 01/2022 verpflichtend. Hier müssen Sie die Umsatzsteuer-IDs Ihrer Außenhandels-Kunden erfassen.

Neue Regeln für die Komprimierung der Daten zum Export

Die beiden nun verpflichtenden Informationen „Ursprungsland“ und „UmsatzsteuerId“ müssen bei der Datenaufbereitung nun ebenfalls berücksichtigt werden.

Dies betrifft nur die CASYMIR-Entwicklung und wird entsprechend durch uns zur Verfügung gestellt werden.

 

Das SIGMATECH-Beratungs-Team wird Sie bei der Umsetzung bei Ihren Mandanten unterstützen. Sprechen Sie uns an. Sie erreichen uns zur Termin-Absprache telefonisch unter +49 6834 92170 oder per eMail unter beratung@sigmatech.de.

 

04.12.21/sb